Allgemeine Tipps
Wer zur Hauptsaison (Juni - September, Weihnachten oder Ostern) zu den Kanaren fliegen möchte, muss seinen Flug möglichst langfristig im Voraus buchen. Im Linienflugverkehr fliegen die spanische Iberia täglich, und die Lufthansa ein- bis zweimal die Woche. Preiswerte Charterflüge bieten unter anderem AirBerlin LTU, Hapag-Lloyd und Condor an. Es ist empfehlenswert ein Komplett Angebot von Flug und Hotel zum Beispiel bei www.teneriffa.com zu buchen. Von Cádiz auf dem spanischen Festland verkehren die Fähren der Transmediterránena. Fahrpläne, Preise und weitere Informationen bekommt man in jedem guten Reisebüro. Ärztliche Versorgung
Bei Ihrer Krankenkasse sollten Sie sich vor der Anreise einen Auslandskrankenschein besorgen. Diesen müssen Sie dann in den Büros der staatlichen spanischen Sozialversicherung gegen einen spanischen Krankenschein eintauschen. Der Abschluss einer privaten Auslandsreiseversicherung die auch einen Rücktransport im Notfall einschliesst, ist sehr zu empfehlen. Informationen zu weiteren Reiseversicherungen erteilt Ihnen jedes Reisebüro. Viele in den Städten und touristischen Zentren niedergelassen Ärzte sprechen Deutsch oder Englisch. Die Hotelrezeption oder das Konsulat können entsprechende Adressen vermitteln. Die ärztliche Versorgung auf den Kanarische Inseln ist sehr gut und auf mitteleuropäischen Stand.
Beschwerden
Schwarze Scharfe gibt es überall. Leider gibt es immer wieder Geschäftsinhaber die versuchen von den Touristen höhere Summen zu fordern, als auf der oft versteckt hängenden offiziellen Preisliste angegeben sind. Jedes Restaurant, Hotel oder Bar muss eine offizielle Preisliste, das heisst abgestempelt von Cabildo Insular de Tourismo haben, und diese auf Wunsch des Gastes ihm auch zeigen. Auch der Service in einigen Hotels oder Restaurants lassen häufig zu wünschen übrig. Die Kanarischen Ministerien für Tourismus haben für ihre Gäste eine Möglichkeit der Beschwerde eingeführt, die jedoch noch zu selten genutzt wird: Hoja de reclamación / Beschwerdeblatt. Alle Branchen, die mit Tourismus zu tun haben müssen dieses Buch haben. Wer sich geschädigt fühlt, sollte es verlangen. Verweigert man Ihnen dieses Beschwerdebuch, suchen Sie in diesem Fall die Hilfe der Polizei. Die Beschwerdeblätter im Libro de reclamaciones sind numeriert, damit der Betroffene nicht eine unangenehme Klage verschwinden lässt. Auf diesen Beschwerdeblättern können Sie in Ihrer Sprache die Reklamation eintragen. Nehmen Sie die Kopie des Beschwerdeblattes mit und schicken Sie diese an das:
Edificio de Usos Multiples, Calle de la Marina 57, E-38002 Santa Cruz de Tenerife. Die Inspektoren sind angewiesen, den Fall innerhalb von 48 Stunden zu prüfen.
Einreise
Zur Einreise benötigen die Bürger der europäischen Gemeinschaft nur ihren Personalausweis. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten muss bei der Ausländerpolizei eine Permanencia, gültig bis 6 Monate, beantragen. Für eine noch längere Aufenthaltsdauer muss dann eine Residencia beantragt werden. Genauere Informationen bekommen Sie bei der Spanischen Botschaft in Bonn oder auf Teneriffa beim deutschen Vizekonsulat. Für die Einreise nach Spanien im eigenen Auto genügen die Fahrzeugpapiere und eine gültige grüne Versicherungskarte. Des weiteren muss das Auto mit dem Nationalitätskennzeichen versehen sein.
Filme immer ins Handgepäck
Filmhersteller raten: Filme nicht ins Fluggepäck. Reisende sollten beim Check-in auf dem Flughafen ihre unentwickelten Filme nicht im Koffer lassen. Die Folge intensiver Röntgenuntersuchungen könnten Filmschäden sein. Darauf machte die Kodak AG aufmerksam. Auf internationalen Flughäfen jüngst eingeführte Kontrollgeräte kombinieren Röntgenstrahlen mit Computertomographie. Wenn das Gerät einen verdächtigen Gegenstand entdeckt, wird er mit einer sehr energiereichen Strahlung näher geprüft. Diese kann den Film - belichtet oder unbelichtet - ruinieren. In Deutschland sind derartige Geräte bisher nicht im Einsatz.
Die Anlagen für die Prüfung des Handgepäcks verwenden in der Regel eine so geringe Strahlendosis, daß ein Film auch mehrere Durchleuchtungen schadlos übersteht. Im Zweifelsfall sollte man eine persönliche Kontrolle durch den Abfertigungsbeamten verlangen.
Geld
Währungseinheit ist seit dem 01.01.2002 der Euro. Geldautomaten sind ausreichend vorhanden. Kreditkarten (Visa, Eurocard, Diners Club und American Express) werden in fast allen Branchen und Einrichtungen akzeptiert.
Haustiere
Für Haustiere wie Hunde oder Katzen benötigt man ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches am Tag der Einreise nicht älter als 14 Tage seien sollte.
Zeitunterschied
Die Kanarische Inseln haben Westeuropäische Zeit oder Greenwich Mean Time (GMT), liegt also Sommer und Winter um eine Stunde hinter der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) zurück, da es in Spanien ebenfalls Sommer- und Winterzeit gibt.
Preise
Da die Kanarischen Inseln einen Sonderstatus in der EU haben bekommt man besonders Tabakwaren, Alkohol und Parfüms zu recht günstigen Preisen. Auch werden teilweise Markenkleidung zu günstigen Preisen angeboten. Besonders in den Touristenzentren bieten fliegende Händler am Strassenrand sehr billige und teilweise gut imitierte "Markenartikel" zum Spottpreis an. Für eine Stange Zigaretten, z.B. Marlboro, West oder Camel bezahlt man durchschnittlich knapp 13,- Euro, Parfüms und andere kosmetische Artikel werden auch sehr günstig angeboten, wobei man auf den Mengeninhalt achten sollte.
Auf jeden Fall bekommt man diese Artikel hier günstiger als in den Duty-Free-Shops der Flughäfen oder im Flugzeug.
Zeitungen
Deutsche Zeitungen bekommt man auf den Kanarischen Inseln oft schon am Tag des Erscheinens. Sehr informativ mit Lokalnachrichten und Terminen sind die Kanarischen Inselzeitungen:
Kanaren Express Wochenspiegel Diese erscheinen 14tägig.
Diebstahl
"Eierdiebe" gibt es auch auf den Kanarischen Inseln. Handtaschenraub, Autoeinbrüche und Diebstahl sind leider auch auf den Kanarischen Inseln zum Tagesgespräch geworden. Grundsätzlich sollte man die Geldreserve, Ausweispapiere und Reiseunterlagen im Hotel lassen. Noch besser ist: einen Hotelsafe mieten, dann sind Ihre Wertgegenstände auch versichert. Die Polizei ist bei einer eventuellen Kontrolle sehr kulant, wenn man sich nicht ausweisen kann. Bei Strandbesuchen sollten Sie möglichst vermeiden Wertgegenstände mit sich zu führen. Auch sollten Sie, wenn Sie einen Mietwagen leihen, keine Sachen im Auto liegen lassen. Kleidungsstücke oder eine Badetasche im Auto könnte schon ein Anlass für einen Dieb sein, einen Einbruch zu versuchen.
Elektrizität
In den Touristenzentren sind Eurosteckdosen und eine Netzspannung von ca. 220 Volt üblich.
Fotografieren
Filmmaterial gibt es in allen Urlaubzentren, die Preise sind ähnlich wie in Deutschland. Auch die Entwicklung wird in vielen Geschäften schnell und preiswert erledigt. In allen Einkaufszentren gibt es inzwischen auch auf Digital Entwicklungen spezialisierte Läden.
Post
Die Portogebühren für Briefe bis maximal 20g. und Postkarten zum Versand innerhalb der EU ándern sich ständig. Man erhält die Briefmarken (Sellos / 'Seljos' gesprochen) in Verkaufsstellen von Postkarten, Hotelrezeptionen, am Kiosk (Estanco) und natürlich bei der Post.
Die Öffnungszeiten für die Post (Correo) ist von Montags bis Samstags von 8:30 - 14:00 Uhr. Sonntags geschlossen. In grösseren Städten, z.B. Santa Cruz oder Puerto de la Cruz gibt es einen permanenten Dienst von Montag bis Samstags von 8:30 - 20:00 Uhr.
Telefonieren
Für Anrufe stehen Telefonzellen zur Verfügung. Sie sind für Telefonkarten und Münzen eingerichtet. Des weiteren akzeptieren die Telefonzellen auch verschiedene Kreditkarten. Für Anrufe nach Deutschland wählen Sie 00 (International) 49 (für Deutschland) dann die Ortsvorwahl ohne Null und die Rufnummer.
Internationale Anrufe sollte man von Telefonzellen aus tätigen, da diese im Gegensatz zu den Hotels am günstigsten sind. Für Anrufe vom eigenen Mobiltelefon (D1/D2-Netz), stehen mehrere Netze (GSM) in Spanien zur Auswahl. Vodafone, Orange und das staatliche Movistar der Telefonica. Die Gebühren für einen Anruf per Handy in die Europäische Union variieren sehr stark von Anbieter zu Anbieter. Besonders der Movistar/Telefonica sind dabei die Auflagen der EU zu Obergrenzen beim Roaming ziemlich egal.
Trinkgelder
In Bars und Restaurants ist der Service in der Rechnung enthalten, es ist dennoch üblich, ein Trinkgeld bis zu 15% der Rechnung zu geben, wenn sie mit dem Service zufrieden waren.
Allgemeine Öffnungszeiten
Von Montags bis Freitags haben die Geschäfte von 10:00 - 13:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr, Samstags von 9:00 - 14:00 Uhr und Sonntags geschlossen. In den Touristenzentren haben die grossen Einkaufszentren auch Sonntags und ohne Mittagspause oft bis 22:00 Uhr geöffnet.
In den Wintermonaten haben die Banken auch Samstags geöffnet.
Zollbestimmungen (für die Rückreise)
Die Kanarischen Inseln sind seit 1992 in die EU integriert. Da sie aber zollfreies Gebiet sind gelten nicht alle Zollbestimmungen.
Reisende über 17 Jahre: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak; 1L Spirituosen über 22% oder 2L Spirituosen unter 22% oder 2L Schaumwein oder Likörwein, zusätzlich sind 2L andere Weine erlaubt.
Personen ab 15 Jahren: 500g Kaffee oder 250g Pulverkaffee und 100g Tee; 50ml Parfüm und 25ml Eau de Toilette.
Geschenke sind im Wert von 350 Euro zugelassen. In der Regel werden aber bei der Einreise nach Deutschland nur Stichproben beim Deutschen Zoll gemacht.
Vorsicht ist bei Flügen von den Kanarischen Inseln zum spanischen Festland geboten, da dort sehr strenge Zollkontrollen üblich sind.
Dieses gilt aber nicht für Flüge von den Kanarischen Inseln über das spanische Festland weiter nach Deutschland, da das Gepäck automatisch von Flugzeug zu Flugzeug transportiert wird. Auch wer mit seinem eigenen Auto per Fähre von den Kanarischen Inseln nach Cádiz übersetzt, muss in Cádiz mit genauen Überprüfungen des spanischen Zolls rechnen. Tourismus Gesetz
Auszug aus dem Ley de Ordenación del Turismo de Canarias Kapitel III Rechte des Touristen Artikel 15: Allgemeine Bestimmungen 2. Der Tourist als solcher hat, unbeschadet der Rechte, die ihm als Verbraucher andere gesetzliche Bestimmungen zugestehen, gemäß der Vorschriften dieses Gesetzes das Recht: a) wahrheitsgemäße, rechtzeitige und vollständige Informationen über die ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen zu erhalten. b) in der ausgewählten Unterkunft ausschließlich Waren und Dienstleistungen zu erhalten, die in ihrer Beschaffenheit und Qualität der gewählten Kategorie entsprechen. c) daß ihm in seiner Unterkunft Sicherheit, Ruhe und die Wahrung seiner Intimsphäre gewährleistet wird. d) Beschwerden und Reklamationen vorzubringen. Artikel 16: Recht auf wahrheitsgemäße Information 3. Trügerische Werbung, irreführende Angebote und jede andere Art der Kundenwerbung, die eine bessere Qualität als die tatsächliche vorspiegelt, werden - unabhängig von den Ausführungen in der vorhergehenden Ziffer 2 - als schwerer Verstoß bewertet und nach den Vorschriften dieses Gesetzes geahndet.
Artikel 20: Beschwerden und Reklamationen 1. Alle Touristikunternehmen sind verpflichtet, in jeder ihrer Einrichtungen Beschwerdeblätter für ihre Kunden bereitzuhalten. Die aufsichtsführende Person jeder Einrichtung ist verpflichtet, die Beschwerdeblätter jedem auszuhändigen, der dies wünscht. Außerdem ist diese verpflichtet, die notwendigen Erklärungen für das Ausfüllen derselben zu geben. 2. In jeder Einrichtung muß gut sichtbar und unzweideutig - mindestens in spanischer, englischer, deutscher und einer weiteren frei wählbaren Sprache - darauf hingewiesen werden, daß Beschwerdeblätter für die Kunden bereitgehalten werden. 3. Sowohl zu dem Inhalt der Beschwerdeblätter als auch zu deren administrativer Bearbeitung können noch Verwaltungsvorschriften erlassen werden. Sofern die Beschwerde direkt bei einer öffentlichen Verwaltung vorgebracht wird, stellt diese auf jeden Fall eine Empfangsbestätigung aus. Kopien aller Beschwerden und Reklamationen werden der Abteilung "inspección turística" der Kanarischen Regierung übergeben. Dem Beschwerdeführer werden die aus seiner Beschwerde resultierenden Maßnahmen mitgeteilt.
Unterabschnitt 3 Kontrolle der Überbelegung von Beherbergungsbetrieben Artikel 37: Verantwortlichkeit für die Überbelegung 1. Die Beherbergungsbetriebe sind gegenüber dem Kunden und gegenüber der öffentlichen Verwaltung für alle Folgen der Überbelegung verantwortlich. 5. Sofern sich eine Situation ergibt, auf die sich die Ziffer 1 dieses Artikels bezieht, wird dies auf einem gut sichtbaren Plakat an der Rezeption bekanntgemacht und die Kunden werden auf die Rechte und Verantwortlichkeiten hingewiesen, die sich aus diesem Gesetz ergeben.
Unterabschnitt 4 Prinzip der einheitlichen Vermietung Artikel 38: 1. In Beherbergungsbetrieben muß jegliche touristische Aktivität unter dem Gesichtspunkt der einheitlichen Vermietung durchgeführt werden. 2. Im Sinne dieses Gesetzes versteht man unter einheitlicher Vermietung, daß die gesamte Vermietungsaktivität jedes Beherbergungs-Betriebes oder jeder baulichen Einheit, welche für irgendeine der in diesem Gesetz beschriebenen Vermietungsaktivitäten bestimmt ist, nur durch eine einzige Vermietungsgesellschaft durchgeführt wird. Artikel 39: 2. Die Vermietungsgesellschaft muß von den Eigentümern ein rechtsverbindliches Zertifikat erhalten, welches sie für eine Mindestdauer von drei Jahren mit der Vermietung betraut. Dieses Zertifikat wird in einem öffentlichen oder privaten Dokument errichtet. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. 3. Die Vermietungsfirma muß alle Einheiten des Objekts zur Vermietung übernehmen. Ausnahmsweise kann das Tourismusressort die Vermietung nur eines Teils der Einheiten genehmigen, sofern die einheitliche Vermietungsfirma mindestens 75 Prozent aller Einheiten übernimmt. In diesem Fall dürfen die restlichen Einheiten nicht touristisch vermietet werden. Artikel 42: 1. Die Beherbergungsbetriebe, die sich nicht dem Prinzip der einheitlichen Vermietung unterwerfen, sind mit folgenden Konsequenzen vom touristischen Angebot ausgeschlossen: a) Eine touristische Vermietung kann nicht genehmigt werden. b) Sie dürfen nur nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches oder nach dem Vermietungsgesetz LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) und in keinem Fall touristisch vermietet werden.
|